vorgeschichte. frau g. erhält
2014 von einem landesrat die schriftliche einladung zur energiesparmesse samt
warengutschein. die empfängerin ist allerdings schon 2005 verstorben. in einem
mail wendet sich der sohn an den zuständigen landesrat.
sehr geehrter herr landesrat bärenkopf
meine mutter lässt sich posthum
herzlich für die einladung zur energiesparmesse samt warengutschein
bedanken. da sie inzwischen den wohnsitz geändert hat (friedhof in melk) und derzeit etwas immobil ist, kann
sie ihrer einladung leider nicht folge leisten. nach rücksprache
wäre sie bereit, mir den beigelegten warengutschein zwecks einlösung
zur verfügung zu stellen. sollte es diesbezüglich ihrerseits einen
einwand geben, bitte ich sie, mir das mitzuteilen.
ich verbleibe mit freundlichen grüßen
hans g.
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